Die Bundesregierung will die Internetüberwachung massiv ausweiten. Das geht aus einem Gesetzentwurf vom 12.12.2019 (PDF) des SPD-geführten Justizministeriums hervor, der mit dem Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ überschrieben ist.
Anbieter sollen in Zukunft bei bestimmten Straftatbeständen die IP-Adresse und die Portnummer an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeben müssen. Das setzt voraus, dass Dienstanbieter diese Daten auch speichern. Die Speicherung der Portnummer geht weit über die wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung hinaus. Beim BKA sollen dann Vorermittlungen stattfinden, beispielsweise um schnell herauszufinden, wer hinter einer IP-Adresse steckt. Danach sollen die Fälle an die zuständigen Landespolizeien weitergegeben werden.
Auch die Kochrezeptplattform soll Daten herausgeben müssen
Doch der Hammer des Gesetzes steckt in einer Änderung des Telemediengesetzes. Hier will SPD-Justizministerin Lambrecht weit über das NetzDG hinaus alle Telemediendienste – vom sozialen Netzwerk bis zur Plattform für Kochrezepte – verpflichten, Strafverfolgern und Geheimdiensten „sämtliche unternehmensinternen Datenquellen“ der Nutzer:innen auszuliefern. Bislang gab es eine ähnliche Regelung nur im TKG für Telekommunikationsdienstleister, wie zum Beispiel Internetprovider oder Telefongesellschaften.
Zwar soll die Herausgabe der Daten, zu denen auch Passwörter gehören sollen, eine richterliche Anordnung benötigen. Die Praxis zeigt aber, dass der Richtervorbehalt nur selten zur Ablehnung einer Maßnahme führt.
Betroffen sind alle Telemediendienste, die einen Dienst geschäftsmäßig betreiben: Das kann Medien wie netzpolitik.org genauso treffen wie große Podcasts oder größere Foren. Die Herausgabe der Passwörter und weiterer Daten kann laut dem Gesetzentwurf schon bei Ordnungswidrigkeiten geschehen, es bedarf nicht einmal einer Straftat. Desweiteren ist die Herausgabe auch präventiv zur Gefahrenabwehr möglich und zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.
Die Herausgabe von Daten ist gesetzlich immer von zwei Seiten aus geregelt. Auf Seite des Telemediengesetzes ist die Herausgabe der Daten im derzeitigen Gesetzentwurf sehr weit gefasst. Über die andere Seite, also die konkreten Abrufnormen, die für Polizeien und Geheimdienste geplant sind, ist bislang noch nichts bekannt.
Rechtsextremismus als Generalbegründung für mehr Überwachung
Das Telemediengesetz selbst hat auch nichts mit Hassrede oder mit Rechtextremismus zu tun, die beiden Begriffe dienen hier nur als Begründung, um die Überwachungsbefugnisse des Staates generell auszuweiten.
Problematisch an diesem Punkt ist nicht nur die Tatsache, dass der Staat hierbei sehr einfach Zugriff auf die Accounts der Bürger:innen bekommen kann, sondern dass der Gesetzesentwurf auch allen Regeln der IT-Sicherheit widerspricht. Jeder vernünftige Internetdienst speichert die Passwörter seiner Nutzer:innen nicht im Klartext ab, sondern legt diese verschlüsselt ab. Eine solche verschlüsselte Speicherung verlangt nicht nur das BSI, sondern auch die Datenschutzgrundverordnung.
„Umfassende Überwachungsrechte für den Staat“
Folglich würde diese Regelung nur bei Diensteanbietern wirken, die sich nicht an Recht und Gesetz halten – oder aber, es entsteht Druck auf alle Anbieter, die Sicherheit abzuschwächen oder andere Methoden zu entwickeln, wie sie den anfragenden Behörden Zugriff auf die Konten geben. Das wäre mit einer fatalen Schwächung der IT-Sicherheit verbunden.
Im Gesetzestext ist auch nicht eindeutig von Passwörtern die Rede, sondern von „sämtlichen unternehmensinternen Datenquellen“, was erheblichen Interpretationsspielraum lässt. Passwörter werden aber explizit in der Begründung des Gesetzentwurfes genannt.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gegenüber netzpolitik.org angekündigt, dass sie gegen das Gesetz eine Verfassungsbeschwerde prüft. Auch Internetverbände wie eco und Bitkom sprachen sich vehement gegen die Gesetzespläne aus. Oliver Süme von eco kritisiert: „Hier geht es nicht mehr nur um die Bekämpfung von Hasskriminalität, sondern um die Einrichtung umfassender Überwachungsrechte für Staat und Behörden.“
Justizministerium wiegelt ab
Beim Justizministerium hingegen wiegelt man ab. Es gehe nicht um eine Erweiterung der Befugnisse, sondern nur um eine Präzisierung, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag in Berlin. Es sei heute schon möglich, dass man Daten von Plattformen verlangen könne. Die Herausgabe von Passwörtern werde „nur in wenigen Fällen künftig geboten sein, zum Beispiel wenn es um Terrorismus-Straftaten geht und es eventuell Möglichkeiten gibt, die Passwörter mit sehr hohem technischen Aufwand zu entschlüsseln“, sagte der Sprecher des Minsisteriums. Eine Pflicht für die Provider, Passwörter zu entschlüsseln, gäbe es nicht und werde es auch zukünftig nicht geben.
Doch genau diese Befürchtungen nährt der bislang extrem schwammig formulierte Gesetzestext, der mit seinen Gummiparagrafen einen massiven Angriff auf die Privatsphäre darstellt.
